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   BVerwG, 28.02.1969 - VII C 22.67   

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https://dejure.org/1969,793
BVerwG, 28.02.1969 - VII C 22.67 (https://dejure.org/1969,793)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1969 - VII C 22.67 (https://dejure.org/1969,793)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1969 - VII C 22.67 (https://dejure.org/1969,793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Gebühren durch die Gemeinden für Vollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Beitragsrückständen für Versicherungsträger - Erhebung von Gebühren für die Leistung von Rechtshilfe, Amtshilfe und Vollstreckungshilfe - Begriff der Amtshilfe - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 328
  • MDR 1969, 509
  • DÖV 1969, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - VII C 22.67
    Hochschule als Bevollmächtigten vertreten zu lassen (so Beschluß vom 4. November 1968 - BVerwG Großer Senat 1.67 und 2.67 -, NJW 1969, 249).
  • BVerwG, 17.12.1959 - I C 96.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - VII C 22.67
    Die §§ 115 bis 117 RVO verwenden den Begriff der Rechtshilfe in einem umfassenden, jede Art von Rechts- und Amtshilfe einschließenden Sinn (BVerwG, Urteil von 17. Dezember 1959 - BVerwG I C 96.56 -, NJW 1960, 1409 [1410]).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    e) Der Umstand, daß die Vergütung und deren Höhe weder im Personalausweisgesetz noch in einer anderen Rechtsnorm ausdrücklich geregelt sind, schließt eine Vergütungspflicht der Gemeinden nicht aus Ein Anstaltsbenutzungsverhältnis setzt voraus, daß zur Gebührenerhebung und -festsetzung eine gesetzliche oder eine auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende hinreichend bestimmte normative Grundlage vorhanden ist (BVerfGE 20, 257 (269); Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 11.87 - Buchholz 445.5 § 47 WaStrG Nr. 1; Urteile vom 28. Februar 1969 - BVerwG 7 C 22.67 - und vom 10. Dezember 1971 - BVerwG 7 C 44.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 5 bzw. 6; Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 95.68 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6; vgl. auch Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1975, S. 46).
  • BVerwG, 10.12.1971 - VII C 44.70

    Ausbettung und Wiederbestattung der Leiche des Bergmanns als eine

    Die §§ 115 bis 117 RVO verwenden den Begriff der Rechtshilfe in einem umfassenden, jede Art von Rechts- und Amtshilfe einschließenden Sinn (Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG I C 96.56 - [NJW 1960, 1409]; BVerwGE 31, 328).

    Eine solche Rechtshilfe liegt vor, wenn das Ersuchen eine eigene Aufgabe der ersuchenden Behörde betrifft und die ersuchte Behörde keine eigene Aufgabe wahrnimmt, wie etwa beim bestimmungsgemäßen Zusammenwirken zweier Behörden (BVerwGE 31, 328 ff.).

    Schließlich ist der Einwand des Beklagten unrichtig, die Rechts- und Amtshilfe erstrecke sich nur auf Ausnahmesituationen (vgl. BVerwGE 31, 328 [329] mit weiteren Hinweisen).

  • VG Berlin, 02.11.1983 - 4 A 334.82

    Kosten für die Erteilung einer Auskunft aus der Fahrzeugkartei ; Erbringung von

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